Pressemitteilung
Ein Jahr Baumschutzsatzung
Ein Jahr - Zeit Bilanz zu ziehen. Die Westfälischen Nachrichten kommen zu einem befremdlichen Ergebnis. Wir sind begeistert Die Satzung ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und in vielen Städten schon seit Jahren gelebte und bewährte Praxis.
Die Westfälischen Nachrichten ziehen Zwischenbilanz nach einem Jahr Baumschutzsatzung in Münster. Aus unserer Sicht ist die Satzung ein voller Erfolg. In knapp 1000 Fällen wurde über die Fällung von Bäumen im Stadtgebiet beraten, 400-Mal wurde eine Fällung beantragt und 40-Mal wurde sie abgelehnt. Die Zahlen zeigen, dass sich der gewünschte Effekt eingestellt hat: Es gab Kommunikation, es gab Beratung und es kam sichtbar zu einem Schutz sehr großer und sehr wertvoller Bäume im Innenstadtgebiet. Wunderbar – genau so war es geplant!
Die Westfälischen Nachrichten kommen zu einem anderen Ergebnis – es wird die Frage beleuchtet, ob sich die Satzung finanziell gelohnt hat. Dieser Ansatz, die Wirkung der Satzung monetär bewerten zu wollen ist haarsträubend. Es ist ein Argument, das in den Verhandlungen zur Einführung der Satzung bereits unermüdlich vorgebracht wurde: Es sei viel günstiger, auf die Satzung zu verzichten und Fällungen von Bäumen hinzunehmen. Die Stadt könne dann ja mit dem eingesparten Geld viel mehr neue Bäume pflanzen, als jetzt durch die Satzung an Bestandsbäumen erhalten würden.
Dazu Sebastian Frie, Kreisvorsitzender der ÖDP: “Es ist uns unerklärlich, wie man den Wert Jahrzehntealter, ja teilweise Jahrhundertalter Bäume nicht erkennen kann. Dass durch die Satzung solche Bäume in der Stadt geschützt und erhalten werden konnten ist ein voller Erfolg, den man nicht mit Geld bewerten kann. Gerade die Proteste zu den Baumfällungen diese Woche am Prozessionsweg zeigen wie wichtig Bäume den Menschen sind, welche Emotionen eine Fällung hervorruft. Kleine Setzlinge ersetzten nicht Bäume, die über Generationen hinweg gewachsen sind. Die Diskussion über die ökonomische Effektivität ist zudem grundlegend falsch: Wollen wir jetzt z.B. auch die Aufgaben des Ordnungsamtes so bewerten? Personal im Ordnungsdienst da einsparen, wo entstehender Schaden geringer ist, als die Personalkosten der Mitarbeiter? Sicher nicht!“
Die ÖDP hatte den Beratungsprozess zur Erstellung der Baumschutzsatzung eng begleitet und ist ein Befürworter dieses effektiven Umweltschutzinstrumentes. Die Baumschutzsatzung ist keine „Sonderlocke“ der Stadt Münster: Die Satzung ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und in vielen Städten schon seit Jahren gelebte und bewährte Praxis.